Wintersportwochen

pdf - Version

(Quellen: Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen, Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen)

Ski alpin, Snowboard (und verwandte Geräte) im organisierten Schneesportraum
Unter organisiertem Schneesportraum versteht man die Gesamtheit aus Skipisten und/oder Skirouten. Er ist markiert und vor alpinen Gefahren gesichert, im Fall der Skipiste auch präpariert und kontrolliert.

Voraussetzung zur Unterrichtserteilung: 
• alle Personen mit facheinschlägiger Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) der LehrerInnenbildung oder der LehrerInnenfort(weiter)bildung
• zumindest Ausbildung zur/zum LandesskilehreranwärterIn oder abgeschlossenes 1. Semester der Ausbildung zur/zum SkilehrwartIn bzw. SkiinstruktorIn bzw. Ausbildung zur/zum SnowboardinstruktorIn oder zumindest abgeschlossener 1. Teil der Ausbildung zur/zum LandessnowboardlehrerIn
Organisation:
Schneesportunterricht wird vorzugsweise in Gruppen von höchstens 12 SchülerInnen (außer in kurzfristigen Ausnahmefällen) durchgeführt. 
Die tatsächliche Gruppengröße ist für die einzelnen Sportarten von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad und Dauer von Aktivitäten sowie der Leistungsfähigkeit der Gruppe (Kondition, Erfahrung, Können, ...) abhängig und wird im Einzelfall aus Sicherheitsgründen zu reduzieren bzw. von mehr als einer/einem GruppenleiterIn zu betreuen sein. 


Das gewählte Gelände muss dem Alter und dem Können der teilnehmenden SchülerInnen entsprechen und soll der/dem LeiterIn der Wintersportveranstaltung oder zumindest einer/einem BegleitlehrerIn bekannt sein. 
Bei Schneemangel müssen sich die gewählten Übungsgebiete in einer zumutbaren Entfernung zum Quartier befinden. 
Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit sind die SchülerInnen bei der Vorbereitung der genannten Aktivitäten über Gelände- und Wetterverhältnisse sowie alle zu beachtenden Maßnahmen hinsichtlich der Ausrüstung eingehend zu informieren und zu belehren. 
Sicherheit: 
Bei Benützung von Aufstiegshilfen (z.B. Schleppliften, Sesselliften, Seilbahnen) ist der Ausrüstung und insbesondere dem Verhalten der SchülerInnen erhöhtes Augenmerk zu schenken. Bei Wetterlagen, die den Abgang von Lawinen vermuten lassen, ebenso bei sonstigen Witterungsverhältnissen mit erhöhtem Gefahrenmoment, sind bei der Durchführung des Übungsbetriebes diesbezügliche Warnzeichen und Maßnahmen von Pistenerhaltern und anderen befugten Stellen unbedingt zu beachten bzw. zu befolgen.

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms ist erforderlich.

Bei der Gestaltung des Unterrichts in Bewegung und Sport ist insbesondere auf die körperliche Sicherheit und Gesundheit der SchülerInnen zu achten (vgl. § 51 Abs 3 SchUG). Es sind daher nur jene Tätigkeiten durchzuführen, deren Vermittlung von den LehrerInnen auch unter objektiver Betrachtungsweise ausreichend beherrscht wird.

E-Mail
Anruf
Instagram