Unterrichtsbeobachtung

Alle Kolleginnen und Kollegen, die mit einem befristeten Vertrag zum Stadtschulrat für Wien unterrichten, müssen bis Ende März des Schuljahres um Weiterverwendung für das kommende Schuljahr ansuchen. 
Voraussetzung für eine Weiterverwendung ist eine entsprechende Unterrichtsbeobachtung im 1. Semester. Die Unterrichtsbeobachtung wird in einem Berichtsbogen der Schulleitung schriftlich dokumentiert. 

Der Berichtsbogen bezieht sich auf drei Bereiche:

  • Vermittlung der Lehrplaninhalte
  • LehrerInnenpersönlichkeit
  • Zusammenarbeit mit anderen LehrerInnen sowie Erziehungsberechtigten bzw. Erfüllung übertragener Funktionen


Dieser Berichtsbogen wird im Rahmen einer Nachbesprechung der Lehrerin/dem Lehrer vorgelegt. Die Schulleitung schlägt auf Grund der erbrachten Leistungen die Weiterverwendung vor/oder derzeit nicht vor. Wird die Weiterempfehlung derzeit nicht empfohlen, erfolgt eine weitere Unterrichtsbeobachtung im 2. Semester. 

Die Lehrerin/ der Lehrer nimmt zum Vorschlag der Schulleitung auf dem Berichtsbogen Stellung. Der Berichtsbogen muss von beiden – Schulleitung und Lehrerin/Lehrer unterschrieben sein. Sollte die Lehrerin/der Lehrer mit dem Vorschlag der Schulleitung, die Lehrerin/den Lehrer derzeit zur Weiterverwendung nicht zu empfehlen, nicht einverstanden sein, muss innerhalb von 2 Wochen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. 

Der Berichtsbogen wird im Dienstweg an die zuständige Pflichtschulinspektion weitergeleitet. 
Der Berichtsbogen über die Leistungen einer Lehrerin/eines Lehrers im 2. Semester ist analog aufgebaut und nur auszufüllen, wenn die Unterrichtsbeobachtung im 1. Semester negativ ausgefallen ist. 

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