Schulgemeinschaftsausschuss

Quelle: SchUG§ 64 

In den Polytechnischen Schulen und in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden, ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein SGA zu bilden.

Dem SGA gehören die Schulleitung und je drei VertreterInnen der LehrerInnen, der SchülerInnen und der Erziehungsberechtigten an.

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