Rechtsschutz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

(Quelle: www.goed.at)

Eine besondere Serviceleistung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für ihre Mitglieder ist der Rechtsschutz. Wer sechs Monate Mitglied ist und regelmäßig den Mitgliedsbeitrag bezahlt, hat Anspruch auf den Rechtsschutz. Dieser erstreckt sich auf die Rechtsberatung, die Durchführung von Interventionen und die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden.

Bei welchen juristischen Problemen kann ich den GÖD-Rechtschutz in Anspruch nehmen?
GÖD-Mitglieder erhalten in allen Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehen, Rechtsschutz.
Ausnahmen sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaftsmitgliedern – hier wird grundsätzlich kein Rechtschutz gewährt.

Ich bin doch schon versichert. Wofür soll das gut sein?
Die GÖD bietet ihren Mitgliedern einen speziell auf die Anforderungen des Öffentlichen Diensts zugeschnittenen Rechtschutz. Schließlich lassen sich leider nicht alle Auseinandersetzungen und Konflikte im Guten lösen und so kann es passieren, dass LehrerInnen den Rechtsweg beschreiten müssen, wenn sie sich z.B. gegen Beschuldigungen von Seiten der Eltern wehren müssen.

Wann kann ich den GÖD-Rechtschutz in Anspruch nehmen?
Für Auskünfte und Beratungen stehen die JuristInnen der GÖD ab dem Beitritt zur Verfügung. Nach sechsmonatiger Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) kann der GÖD-Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Rechtsschutzfall nicht vor dieser Frist entstanden ist.

An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?
Zuerst setzen Sie sich mit Ihren GewerkschaftsvertreterInnen (GBBA) in Verbindung. Von ihnen bekommen Sie ein Rechtsschutzansuchen, das Sie ausgefüllt in die GÖD/APS (1010 Wien, Schenkenstraße 4/5.Stock) schicken. 
Sie können das Rechtsschutzansuchen auch im Servicebereich der GÖD-Webseite (www.goed.at - mit Anmeldung) herunterladen.
Ganz wichtig ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, sowie eine kurze Darstellung Ihres Falles auf höchstens einer halben DIN-A4-Seite, in der Sie erklären, was passiert ist und was Ihr Anliegen ist.
Ihr Ansuchen wird an die GÖD-Zentrale weitergeleitet, wo entschieden wird, ob Ihnen Rechtsschutz gewährt wird. 
Eine Juristin bzw. ein Jurist der GÖD-Rechtsabteilung nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Was muss ich dafür bezahlen?
Gar nichts oder einen Teil der Kosten, das liegt in Ihrer Hand: Nachdem Ihr Rechtsansuchen bewilligt worden ist, können Sie wählen, ob Sie einen von der GÖD vermittelten Vertrauensanwalt oder einen selbst gewählten Anwalt mit dem Fall betrauen wollen.
Entscheiden Sie sich für einen GÖD-Vertrauensanwalt, ist der Rechtsschutz zur Gänze kostenlos. Wenn Sie sich lieber von einem selbst gewählten Anwalt vertreten lassen möchten, stellt dies auch kein Problem dar – Sie erhalten einen Beitrag für die entstandenen Kosten, sie werden aber nicht zur Gänze übernommen.
Übrigens: Selbst wenn ein Prozess ungünstig ausgeht, übernimmt der GÖD-Rechtsschutz allfällige Kosten. Dies können Rechtsanwaltskosten, die Kosten des Gegners, aber auch Sachverständigen- und Gerichtsgebühren sein.
GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatar der Personalvertretung ist gleichgestellt) unmittelbar in einem Zusammenhang stehen.
 
In folgenden Angelegenheiten beraten und vertreten Sie die JuristInnen der GÖD-Rechtsabteilung:

  • Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Vertretung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen, Abwehr von Forderungen des Dienstgebers nach dem Amtshaftungs-, Organhaftpflicht- oder Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. wegen Leistungen aus der Unfallversicherung, bei ASVG - Versicherten im Zusammenhang mit Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, bei Ansprüchen aus dem Bundespflegegeldgesetz, ...)

In folgenden Verfahren wird Ihnen ein Rechtsanwalt durch die GÖD beigestellt:

  • Vertretung in Zivilprozessen zur Erlangung von Schadenersatz
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren (eventuell auch Beistellung eines Kollegenverteidigers)
  • Einbringung von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof
  • Rechtsschutzansuchen sind über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse beim zuständigen Landesvorstand einzubringen. Mitglieder aus Wien haben die Ansuchen über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse an die zuständige Bundesvertretung (Bundesfachgruppe) zu richten. Die Landesvorstände sollen eine Stellungnahme der zuständigen Landessektion (Landesfachgruppe) einholen.


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