Prüfungsurlaub (siehe auch Sonderurlaub)

Der SSR kann einen Prüfungsurlaub von max. 5 Tagen für LehrerInnen, die eine weitere Lehramtsprüfung machen, genehmigen. Für Teillehramtsprüfungen, wie z.B. Informatik, können 3 Tage exklusive Prüfungstag gewährt werden. 

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