Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss

(Quellen: Erlass ER 111-Pendlerpauschale und  Erlass ER 111-Pendlerverordnung) 

Mit der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. September 2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu deren Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner eingeführt.

Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen wird der Pendlerrechner bereitgestellt: www.bmf.gv.at/pendlerrechner
Mit Hilfe dieses Berechnungsprogramms kann jede Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer ermitteln, ob ihr / ihm eine allfällige Pendlerpauschale inklusive des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht oder nicht. 
Das Tool gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. 
Unter „Häufige Fragen zum Pendlerrechner“ finden Sie Informationen und eine Anleitung zur Benützung des Pendlerrechners.
Jede Lehrerin / Jeder Lehrer bei der / dem erstmals (Neuanstellung, Übersiedelung, ...) eine Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zuge der Lohnverrechnung berücksichtigt werden soll, muss im eigenen Interesse so rasch wie möglich das abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners über den Dienstweg einreichen, um eine schnelle Berücksichtigung von Pendlerpauschale, Pendlereuro und Fahrtkostenzuschuss zu erreichen. 
Anmerkung: Der Fahrtkostenzuschuss wird erst ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Ausdrucks ausbezahlt, Pendlerpauschale, Pendlereuro können rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung über das Finanzamt geltend gemacht werden.
Der von der / dem Bediensteten unterschriebene Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners ist von der Schulleitung mit der Personalnummer und einem Eingangsvermerk zu versehen; nach Überprüfung und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben über die Anschrift der Schule sowie zur Arbeitszeit ist der Antrag der Magistratsabteilung 2 zu übermitteln.
Bei jeder Änderung des Wohnortes bzw. der Stammschule ist eine Neuvorlage zwingend notwendig.

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