HIER finden Sie ein Online-Formular zum Ausfüllen der Jahresnorm.
Einen Auswahlkatalog für den Bereich 3 finden Sie HIER.
Die Jahresnorm der LandeslehrerInnen entspricht der in den bundesgesetzlichen Vorschriften vorgesehenen regelmäßigen Dienstzeit (§§ 48, 64ff sowie 72 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) öffentlich Bediensteter mit gleichem Dienstalter für den dem jeweiligen Schuljahr entsprechenden Zeitraum, wobei der Entfall von Dienstleistungen an Feiertagen bereits in der Jahresnorm und der gesetzlich vorgesehenen Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeiten berücksichtigt ist.
Die Gesamtstundenzahl pro Schuljahr, die den auf Grund der SchülerInnenzahl der Schule zugewiesenen Planstellen entspricht, ist im Ausmaß
Für eine Landeslehrperson, deren 43. Geburtstag vor dem 1. März des betreffenden Schuljahres liegt, gilt eine Jahresnorm von 1736 Jahresstunden, für jüngere Landeslehrpersonen gilt eine Jahresnorm von 1 776 Jahresstunden. Diese festgesetzte Jahresnorm und die in Z 1 und 2 genannten Zahlen entsprechen den Jahresstunden der Dauer eines 52-wöchigen Schuljahres und es bilden diese 1 736 bzw. 1 776 Jahresstunden die Ausgangsbasis für die unter Anwendung der §§ 64 ff und 72 BDG 1979 sowie für ein 53 Kalenderwochen umfassendes Schuljahr abweichend zu bemessende Jahresnorm.
Für KollegInnen mit bescheinigter Invalidität reduziert sich die Jahresnorm im Bereich 3 um 16 Stunden (bis 40 % Behinderungsgrad), um 32 Stunden (zwischen 40 und 50 %) und um 40 Stunden ab 50 % Behinderungsgrad), wenn diese der Dienstbehörde gemeldet wird!