Frühaufsicht

Eine Beaufsichtigung der SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn ist von 7:15 Uhr bis 7:45 Uhr an vielen öffentlichen Schulen möglich. Die Eltern haben ihr Kind anzumelden. LehrerInnen, die diese Aufgabe freiwillig übernehmen, erhalten von der MA 56 eine Abgeltung. 

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