Familienzeitbonus

pdf - Version

Quelle: (§2/4, FamZeitbG) 

Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die sich anlässlich der kürzlich erfolgten Geburt eines Kindes ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Der Bonus steht für 28–31 Tage innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt eines Kindes zu und wird auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse in Höhe von € 22,60/Tag ausbezahlt. 
Beansprucht der Vater später auch Kinderbetreuungsgeld, wird sein Tagesbetrag um den Familienzeitbonus reduziert. 

E-Mail
Anruf
Instagram