Familienunterstützung

Quelle: GÖD-Webseite - Familienunterstützung

Die Familienunterstützung soll als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern gewährt werden. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:
1. Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder Familienbeihilfe oder
2. Eine Familie bezieht für ein Kind oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Der Bezug der Familienbeihilfe für drei oder mehrere Kinder oder der erhöhten Familienbeihilfe für ein Kind oder mehrere Kinder ist durch die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr mittels:
• Bescheid des Finanzamtes oder
• eines Überweisungsbeleges (z.B. Kontoauszug) oder
• des Gehaltszettels mit Vermerk des Kinderzuschusses
nachzuweisen.
 
Weitere Voraussetzungen sind:
1. 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, Beitragswahrheit, kein Zahlungsückstand.
2. Persönliches Ansuchen (Formular HIER) samt den notwendigen Belegen(Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe).
3. Die Familienunterstützung kann bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen auch an Kolleginnen und Kollegen in Karenz nach Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft zahlen.
 
Die Unterstützung beträgt:
Für Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für
3 Kinder: € 150.-
4 Kinder: € 200.-
5 Kinder: € 250.-
6 Kinder: € 300- usw.
 
Für Familien mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe für
1 Kind: € 100,-
2 Kinder: € 200,-
3 Kinder: € 300,- usw.
 
Bitte senden Sie das Ansuchen (Formular HIER) mit den notwendigen Belegen (s.o.) noch im Kalenderjahr 2017 direkt an:
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Bereich Soziale Betreuung, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien

Bitte beachten:
Auf die Familienunterstützung besteht kein Rechtsanspruch.
Die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitglieds überwiesen!


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