Elternverein (siehe auch § 63/ Abs. 3 SCHUG)

Der Elternverein ist ein privatrechtlicher Verein, der die Schule bei ihren Unterrichts- und Erziehungsaufgaben unterstützt. Eingeladene 
LehrerInnen können freiwillig an Sitzungen des Elternvereins teilnehmen.

E-Mail
Anruf
Instagram