Dienstalterszulage
Quelle: Gehaltsgesetz §29
Pragmatisierten Lehrpersonen gebührt nach zwei Jahren, die sie in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht haben, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach weiteren zwei Jahren („große Daz“).