Bildungsförderung der GÖD

Eine besondere Serviceleistung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst für ihre Mitglieder ist der Bildungsförderungsbeitrag.

Voraussetzungen
Förderwürdig sind Zeiten von Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft (Beitragswahrheit) absolviert wurden und wenn der Zeitpunkt des Ansuchens innerhalb der Mitgliedschaft liegt. 

Der Bildungsförderungsbeitrag wird für Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-) Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten werden, gewährt.

Nach ECTS bemessene Ausbildungen 
Zum Nachweis der ECTS ist dem Ansuchen der Diplomzusatz (Diploma Supplement - DS) vorzulegen.Für Ausbildungen, welche nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkte bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbetrag von 75 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS). 

Nach Zeit bemessene Ausbildungen 

Ausbildungsdauer

Betrag 

2 Tage bis 2 Wochen

 45€

mehr als 2 Wochen bis 6 Monate

 60€

mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

 75€

mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

150€

mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre

225€

mehr als 3 Jahre

300€ 

Berechnung der Aus- bzw. Fortbildungsdauer
Eintägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2) können pro Jahr mit einmalig 45 Euro gefördert werden. Bei Ausbildungen in modularer oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Kurstage zu Grunde gelegt.Für Ausbildungen, welche vom European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erfasst sind, werden die im Diploma Supplement ausgewiesenen Credits herangezogen. 

Maximale Förderbeträge 
• Nach Tagen bemessene Ausbildungen maximal 100 Euro pro Kalenderjahr. 
• Nach ECTS bemessene Abschlüsse 75 Euro pro Ausbildungsjahr der Regelstudienzeit. 
• Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung: einmalig 75 Euro.

Die Förderung wird jeweils nach Abschluss der Ausbildung gewährt und auf die Zeit der aufrechten Mitgliedschaft während der Ausbildung angerechnet. Eine Antragstellung ist bis längstens einem Jahr nach Abschluss möglich. 

Man kann mittels Formular und unter Beilegung der Rechnungen und Zeugnisse bzw. Teilnahmebestätigungen um Bildungsförderung an das Bildungsreferat der GÖD, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, ansuchen.
Das Formular findet man auf der GÖD-Homepage unter www.goed.at (finanzielle Leistungen). Ob eine Förderung zusteht, entscheidet das GÖD-Bildungsreferat nach der Antragstellung. 

E-Mail
Anruf
Instagram