Beschädigung von Eigentum der LehrerInnen 

1. Allgemein: Wird im Dienst Eigentum beschädigt, liegt es im Ermessen des Stadtschulrates für Wien, Kosten zu ersetzen. Ein diesbezügliches Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe ist über den Dienstweg an den SSR für Wien zu richten. 

2. Brille: Falls während des Unterrichts in Bewegung und Sport die Brille von LehrerInnen zerbricht, gibt es Ersatz gemäß der Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse. VertragslehrerInnen melden den Dienstunfall an die AUVA und erhalten die Brille nach einer Verschreibung durch den Augenarzt ersetzt. Pragmatisierte LehrerInnen melden den Dienstunfall an die Unfallversicherung der BVA und erhalten die Gläser voll, die Fassung nur teilweise ersetzt. Die Brille muss gleichwertig sein, Dioptrinänderungen werden akzeptiert. Eine Verschreibung durch einen Augenarzt ist nicht erforderlich.

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