Berufstitel und Amtstitel

Quellen: Artikel 65 des BVG (Bundesverfassungsgesetz), Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010, LDG § 55 (Amtstitel)

Berufstitel

  • Ehrentitel 
  • Verleihung erfolgt auf Vorschlag der Dienstbehörde  im Einvernehmen mit der Personalvertretung
  • Formular „Antrag auf Verleihung des Berufstitels….“  + Beiblatt mit Begründung -  geht über den Dienstweg an den SSR
  • betroffene KollegInnen müssen davor eine Annahmeerklärung unterschreiben
  • es folgt ein Beschluss des Kollegiums des SSR
  • dann Verleihung durch  den  Bundespräsidenten 
  • Mögliche Berufstitel im Pflichtschulbereich:
    Schulrat / Schulrätin
    Oberschulrat / Oberschulrätin
  • Voraussetzungen: ausgezeichnete Dienstbeurteilung + Zusatzkriterien + 26 Jahre im Schuldienst
    bei  Oberschulrat / Oberschulrätin zusätzlich: 6 Jahre Schulleitung
  • Der zeitliche Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes muss mindestens 5 Jahre betragen

Amtstitel

  • stehen pragmatisierten LehrerInnen aufgrund der Ernennung auf eine Planstelle zu
  • sind durch die Besoldungsgruppe gesetzlich festgelegt – siehe LDG § 55
  • Amtstitel:
    Bezeichnungen der Amtstitel sind nach Schultype bzw. nach dem Einsatz geordnet:
    Bsp:
    VL = Volksschullehrer
    VOL = Volksschuloberlehrer
    VLn = Volksschullehrerin
    VOLn = volksschuloberlehrerin
    LaNMS = Lehrer an einer Neuen Mittelschule

    Bsp. für Direktoren:
    SDn = Sonderschuldirektorin

    Bsp. für Religionslehrer:
    ROL = Religionsoberlehrer

• alte und neue Amtstitel werden parallel  verwendet • sind vor einem allfälligen Berufstitel und immer vor einem allfälligen akademischen Grad (bzw. der Standesbezeichnung) zu führen


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