Berufsorientierung und Berufspraktische Tage

(Quelle: § 13b SchUG)

SchülerInnen ab der 8. Schulstufe allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen kann auf ihr Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben. Die Erlaubnis zum Fernbleiben ist vom Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher bzw. berufsbildender Orientierung zu erteilen.
Die individuelle Berufs(bildungs)orientierung hat auf dem lehrplanmäßigen Unterricht aufzubauen. Sie hat der lebens- und berufsnahen Information über die Berufswelt, der Information über schulische und außerschulische Angebote der Berufsbildung sowie der Förderung der Berufswahlreife zu dienen und soll darüber hinaus konkrete sozial- und wirtschaftskundliche Einblicke in die Arbeitswelt ermöglichen.
Sofern die Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung in einem Betrieb erfolgt, ist eine Eingliederung in den Arbeitsprozess nicht zulässig. Die SchülerInnen sind auf relevante Rechtsvorschriften, wie z.B. jugendschutzrechtliche Bestimmungen, Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften, hinzuweisen.
Während der individuellen Berufs(bildungs)orientierung sind die SchülerInnen in einem ihrem Alter, ihrer geistigen und körperlichen Reife sowie den sonstigen Umständen entsprechenden Ausmaß zu beaufsichtigen. Die Festlegung geeigneter Aufsichtspersonen hat unter Anwendung des § 44a auf Vorschlag der Erziehungsberechtigten bzw. derjenigen Einrichtung zu erfolgen, die der Schüler zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung zu besuchen, beabsichtigt.


Individuelle Berufspraktische Tage

(Quelle: Merkblatt SSR für Wien SR-SSRI/S119f-6/2013)

Um einzelnen SchülerInnen im 9. Pflichtschuljahr und im 10. bzw. 11. freiwilligen  Schuljahr bei begründetem Bedarf auch außerhalb der Schulveranstaltung „Berufspraktische  Tage/Wochen“ eine individuelle Praxis in Betrieben oder weiterführenden berufsbildenden Schulen zu ermöglichen, können „Individuelle Berufspraktische Tage“ als Schulveranstaltung gemäß § 13 des Schulunterrichtsgesetzes unter folgenden Auflagen und Bedingungen durchgeführt werden: 
Organisation und Koordination aller administrativen und pädagogischen Arbeiten dieser Veranstaltungen liegen beim Berufsorientierungszentrum des Stadtschulrates für Wien (BOZ bzw. i-BOZ für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf),  1070 Wien, Burggasse 14-16, Tel & Fax: 270 00 86 
e-mail: boz@wbn.wien.at 
homepage: www.boz.schule.wien.at

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