Auszeichnung und außerordentliche Würdigung

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(Quelle: ER 401 vom 03.11.1998)

1. Auszeichnung
Eine Auszeichnung kann erst nach einer mehrjährigen Dienstzeit – grundsätzlich frühestens nach 6 effektiven Dienstjahren – an Lehrpersonen verliehen werden, die diesen Antrag durch permanente überdurchschnittliche Dienstleistungen rechtfertigen. Auszeichnungen sollen im Wesentlichen die Kontinuität
der hervorragenden Arbeitsleistung berücksichtigen. Die Verleihung einer weiteren Auszeichnung wenige Jahre nach der letzten Auszeichnung stellt daher eher eine Ausnahme dar. Dadurch soll eine ritualisierte Automatik der Verleihung von Auszeichnungen vermieden werden.
Die Antragstellung erfolgt nach vorheriger Diskussion und Meinungsbildung in der LehrerInnenkonferenz im Dienstweg (DienststellenleiterIn), wo das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss herzustellen ist. Die Auszeichnung wird von der Leiterin / vom Leiter der Pflichtschulabteilung unterzeichnet und im Verordnungsblatt des Stadtschulrats für Wien verlautbart.

2. Außerordentliche Würdigung
Daneben besteht die Möglichkeit der „Außerordentlichen Würdigung“. Diese soll die Möglichkeit bieten, Lehrpersonen für eine besondere punktuell erbrachte Leistung zu danken. Im Unterschied zur Auszeichnung bezieht sich eine „Außerordentliche Würdigung“ auf eine bestimmte, einmalig erbrachte Leistung. Lehrerpersonen, denen eine Auszeichnung verliehen wurde, können auch eine „Außerordentliche Würdigung“ erhalten. Darüber hinaus kann eine Außerordentliche Würdigung auch für alle anderen am Schulstandort tätigen Schulpartner vergeben werden. Die Nominierung für Außerordentliche Würdigungen erfolgt durch die Schulleitung nach vorheriger Diskussion und Meinungsbildung in der LehrerInnenkonferenz unter Mitwirkung des Dienststellenausschusses an die zuständige Schulaufsicht. Das Dekret wird von der Schulleitung und dem/der PflichtschulinspektorIn
unterfertigt.

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