Amtsschriften / Aufbewahrungsfristen 

Quelle: Erlass ER 101

An den Schulen sind folgende Aufzeichnungen und Amtsschriften zu führen und aufzubewahren: 


Aufzubewahren

Schülerstammblätter

90 Jahre 

Gesundheitsblätter

7 Jahre

Impflisten

30 Jahre

Klassenbücher, Schülergruppenbücher

3 Jahre

Prüfungsprotokolle

3 Jahre

Klassenlisten für die Schulbuchaktion

  • VS: 4 Jahre 
  • NMS: 4 Jahre
  • PTS: 1 Jahr
  • Sonderschule: 9 Jahre 

Abrechnungen von mehrtägigen Schulveranstaltungen
Es wird empfohlen, von Rechnungen Kopien anzulegen.

7 Jahre

Schularbeitshefte, Tests, Mitarbeitsaufzeichnungen

1 Jahr

Konferenzprotokolle

7 Jahre

Stundenpläne

3 Jahre

Schulpartnerschaft: 
Wahlakten und -protokolle; Einsicht in die Akten und Protokolle der Schulpartner haben ausschließlich Mitglieder dieser Gremien

bis zur nächsten Wahl

NMS, PTS und Oberstufe der Sonderschulen: 
Wahlakten zur Wahl des Klassensprechers

bis zur nächsten Wahl

PTS: Wahlakten zur Wahl des Schulsprechers

 

bis zur nächsten Wahl



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