Quelle: Erlass ER 101
An den Schulen sind folgende Aufzeichnungen und Amtsschriften zu führen und aufzubewahren:
Aufzubewahren | |
Schülerstammblätter | 90 Jahre |
Gesundheitsblätter | 7 Jahre |
Impflisten | 30 Jahre |
Klassenbücher, Schülergruppenbücher | 3 Jahre |
Prüfungsprotokolle | 3 Jahre |
Klassenlisten für die Schulbuchaktion |
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Abrechnungen von mehrtägigen Schulveranstaltungen | 7 Jahre |
Schularbeitshefte, Tests, Mitarbeitsaufzeichnungen | 1 Jahr |
Konferenzprotokolle | 7 Jahre |
Stundenpläne | 3 Jahre |
Schulpartnerschaft: | bis zur nächsten Wahl |
NMS, PTS und Oberstufe der Sonderschulen: | bis zur nächsten Wahl |
PTS: Wahlakten zur Wahl des Schulsprechers
| bis zur nächsten Wahl |