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23.06.2019

Kommentar von Thomas Krebs, dem Vorsitzenden der wienweiten Personalvertretung (=Zentralausschuss), zum Thema „Rundschreiben des Bundesministeriums Nr.14/2019 vom 19.6.2019 - Durchführungsbestimmungen betreffend den Religionsunterricht“

Am schulautonomen Freitag teilte die Bildungsdirektion Wien den Schulen mit, dass die Bezeichnungen für den islamischen Religionsunterricht kurzfristig in den Zeugnissen zu verändern sind. Auslöser ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums vom 19.6.2019 basierend auf einer seit langem andauernden Diskussion zwischen dem Bundesministerium und den aktuell drei anerkannten islamischen Konfessionen, um die Bezeichnung in den Zeugnissen. Denn nicht alle islamischen Konfessionen sehen sich in der üblichen Bezeichnung „Islam“ bzw. der in diesem Schuljahr verwendeten Bezeichnung „IGGÖ“ abgebildet.
Fakt ist, dass diese kurzfristig getroffene Vereinbarung viel zu spät für die Jahreszeugniserstellung vor allem in Wien kommt.
Sowohl dem Bildungsministerium als auch den Vertretern der islamischen Konfessionen sollte doch bekannt sein, wie die schulpraktischen Abläufe rund um die Zeugniserstellung funktionieren. Es ist unverantwortlich und in nicht nachvollziehbar, dass mitten in den Abschlussarbeiten der Änderungswunsch der Kurzbezeichnung einer Religionsgemeinschaft den LehrerInnen und LeiterInnen gewaltige zusätzliche Arbeit aufbürdet und zehntausende Zeugnisse noch einmal überarbeitet und neu gedruckt werden müssen. Laut Homepage der IGGÖ hat die islamische Glaubensgemeinschaft erst am 15.6.2019 die neue Regelung beschlossen und danach dem Bildungsministerium mitgeteilt.
Die Durchführungsbestimmung des Bundesministeriums, die die Bildungsdirektion an die Schulen weitergeleitet hat, können nur durch außerordentlich hohen administrativen Aufwand umgesetzt werden. Es bedarf außerdem einer Änderung des Schulverwaltungsprogramms WISION, tausender zusätzlicher Druckvorlagen (Adlerpapier) und enormer Druckerkosten für den Neudruck. Im Extremfall müssen an die 40.000 Zeugnisse neu ausgestellt werden.
Da diese Bundesregelung von den Ländern zu vollziehen ist und uns als Wiener LandeslehrerInnen einen erheblichen Mehraufwand bringt, erwarte ich mir von unserem direkten Vorgesetzten, Bildungsdirektor Mag. Heinrich Himmer, dass er unmittelbar mit unserem Arbeitgeber, dem Land Wien, Kontakt aufnimmt und berät, wie mit der Sache umzugehen ist. Ich sehe es als angemessen, dass unser Dienstgeber im Sinne seiner Verantwortung uns LehrerInnen gegenüber die Mehrleistungen berücksichtigt und sowohl die Kosten für die Schulen, aber vor allem auch den persönlichen Mehraufwand in einer angemessenen Art und Weise abgilt.
Als Vorsitzender der wienweiten Personalvertretung erwarte ich mir, dass alle notwendigen Voraussetzungen für das Erstellen der Jahreszeugnisse den Schulen so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die LehrerInnen ihre Abschlussarbeiten in einem zumutbaren zeitlichen Rahmen planmäßig erledigen können. Weiters muss das dafür benützte Verwaltungsprogramm zuverlässig funktionieren, um eine reibungslose Abwicklung sichern zu können.
Ich fordere unseren Dienstgeber, das Land Wien, daher auf, den entstandenen Mehraufwand den LehrerInnen und LeiterInnen in Form einer finanziellen Belohnung abzugelten oder für seine LehrerInnen diese Horuck-Aktion abzuwehren. All diesen Respekt für ihre Arbeit verdienen die Wiener LehrerInnen!
Einen Aspekt möchte ich zum Abschluss noch anführen: Die unterschiedlichen Konfessionen der islamischen SchülerInnen wurden angeblich von der Bildungsdirektion Wien noch nicht zur Gänze erhoben und in Wision eingegeben. Daher könnten trotz Neuerstellung der Zeugnisse wieder Fehler in den Zeugnissen aufscheinen. Damit wäre diese Mehrarbeit wieder umsonst.



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