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10.05.2020

Thomas Krebs: Infos zur aktuellen Lage

Nach mittlerweile 8 Wochen des Corona-Ausnahmezustandes ziehe ich die ersten Schlüsse aus den bisher gemachten Erfahrungen.
Der digitale Fernunterricht funktioniert trotz der kaum vorhandenen Vorbereitung in vielen Standorten gut. Das gelingt unter anderem deshalb, weil LehrerInnen zum überwiegenden Teil auf privaten digitalen Geräten arbeiten und mit ihren SchülerInnen und mit Eltern ebenfalls sehr häufig über private Kanäle kommunizieren.
• Ich sehe es daher als dringend erforderlich, dass digitale Ausrüstung und Kosten für digitales Arbeiten für LehrerInnen steuerlich abgesetzt werden können.
• Zusätzlich ist es notwendig, dass der Schulerhalter LehrerInnen Diensthandys mit dem benötigten Gesprächsguthaben zur Verfügung stellt.
• Digitales Arbeiten muss zum Schutz der LehrerInnen und SchulleiterInnen definierten Regeln unterliegen. Es kann nicht sein, dass LehrerInnnen und LeiterInnen rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Die Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit muss gewahrt bleiben.
• Weiters müssen Schulen für medizinische oder hygienische Notfälle durch die Vorratshaltung von Schutzmitteln ausgerüstet werden. Beispielsweise sollten Desinfektionsmittel für Hände und Flächen und weitere Schutzmittel grundsätzlich in jeder Schule jederzeit zur Verfügung stehen.

Ich möchte Sie in den folgenden Punkten über einige aktuelle Ereignisse informieren.

Schutzmittelbereitstellung für Wiener Pflichtschulen – Pleiten, Pech und Pannen

Die MA 56 hat als Schulerhalter der öffentlichen Pflichtschulen zugesagt, die laut Hygienehandbuch des Bildungsministeriums notwendigen Schutzmittel den Schulstandorten rechtzeitig vor dem Hochfahren des Schulbetriebs zur Verfügung zu stellen. In einem ORF-Interview in Wien heute am 6. Mai wies ich darauf hin, dass diese Schutzmittel noch immer nicht an die Schulen geliefert worden sind.
Der sonderpädagogische Bereich benötigt darüber hinaus weitere Schutzmittel (beispielsweise Einweghandschuhe und Einwegschürzen), um den pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten, die LehrerInnen übernehmen, nachkommen zu können. Weiters muss die Bildungsdirektion sicherstellen, dass die sachgemäße Reinigung der schulischen Einrichtungen nach den Richtlinien des Hygienehandbuchs durchgeführt wird und wer dafür zuständig ist.
Es ist mir absolut unverständlich, warum die MA 56 ihren Pflichten bezüglich der Reinigung und Desinfektion der Schulgebäude scheinbar nicht nachkommen und diese Aufgabe an die Schulleitungen und die LehrerInnen abwälzen möchte.
Ich stelle klar, dass die Reinigung des Gebäudes und der Einrichtungen dem Schulerhalter und dem vom Schulerhalter angestellten und mit den Hygienevorschriften vertrauten Personal obliegt.
Ich hoffe, dass die MA 56 endlich den sich aus der Covid-19-Krise ergebenden Ernst der Lage erkennt und sowohl bei der Bereitstellung und Auslieferung der Schutzmittel als auch bei der Reinigung und Desinfektion der Gebäude und Einrichtungen nicht mehr so hinhaltend agiert. Nach ersten Rückmeldungen sind die bereitgestellten Schutzmittel einerseits viel zu wenig und andererseits teilweise nicht verwendbar. Wir ersuchen Sie um diesbezügliche Rückmeldungen und werden demnächst über dieses Thema weiter berichten.
Der Zentralausschuss (ZA) hat daher an die MA 56 als Schulerhalter der öffentlichen Pflichtschulen und an die Bildungsdirektion diesbezüglich eine Anfrage gestellt, die Sie sowie die „Checkliste – Covid-19 Hygienemaßnahmen an Schulen“ des Bildungsministeriums im Anhang einsehen können.


Risikogruppen

Das Bildungsministerium hat Regelungen für Lehrpersonen an Bundesschulen (z.B. AHS) getroffen, wie diese für den Schulbetrieb einsetzbar sind. Zwei Gruppen werden in dieser Regelung hervorgehoben. Lehrpersonen, die der Covid-19 Risikogruppe angehören, erhalten vom Sozialversicherungsträger ein Informationsschreiben. Mit diesem Schreiben können sie ihren behandelnden Arzt aufsuchen, der nach Beurteilung auf Basis der COVID- 19-Risikodefinition ihnen ein Covid-19-Risikoattest ausstellen kann. Die Schulleitung hat bei Vorlage dieses Attests zu prüfen, in welcher Arbeitsweise die Lehrperson unter möglichst geringem Infektionsrisiko den Dienst antreten kann (z.B. Homeoffice).
Weiters können Lehrpersonen über 60, die im Präsenzunterricht arbeiten, eine Erklärung abgeben, um aufgrund des Alters vom Präsenzunterricht frei gestellt zu werden.
Obwohl das Bildungsministerium den Ländern nahe legt, diese Richtlinien des Bundes auch für LehrerInnen in Pflichtschulen anzuwenden, setzt dem Vernehmen nach das Land Wien die Richtlinien des Bildungsministeriums nicht um.


Umsetzung des Etappenplans für Schulen

Das Bildungsministerium hat allen Schulen eine Umsetzung des Etappenplans als Richtlinien für die Unterrichtsorganisation und pädagogische Gestaltung zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass einige wesentliche Punkte an manchen Standorten nach wie vor nur schwer lösbar sind bzw. nicht umsetzbar sind.
In einigen Schulen gibt es beispielsweise nicht genügend LehrerInnen bzw. es fehlen die benötigten Räume, um den Schulbetrieb unter den vorgegebenen Auflagen aufrecht zu halten. Hier brauchen wir dringend eine Lösung. Weiters sehe ich die Öffnung der Schulen an Hausübungstagen für alle SchülerInnen als kontraproduktiv. Je weniger SchülerInnen an den Hausübungstagen zur Betreuung anwesend sind, desto eher wirkt die Maßnahme der Verdünnung. Auch der Einsatz von LehrerInnen, die in Regelzeiten an mehreren Schulen unterrichten, an all ihren Einsatzstandorten (inklusive Wechsel der Schulstandorte während eines Tages) ist nicht im Sinne der Hygiene-Vorschriften.
Wieder geht man davon aus, dass SchulleiterInnen scheinbar Unlösbares lösbar machen sollen. Daher fordere ich unseren Dienstgeber und die Schulerhalter auf, praktikablere Lösungen zu fördern und zuzulassen.
Der Etappenplan liegt als Anhang bei.


Einsatz von LehrerInnen, die an mehreren Standorten unterrichten

LehrerInnen, die an mehreren Standorten unterrichten, sind durch zusätzliche Sozialkontakte während der Fahrt von Schule zu Schule bzw. während des Aufenthalts an weiteren Schulstandorten einem erhöhten Infektions- und Übertragungsrisiko ausgesetzt. Ich setze mich daher dafür ein, dass Diensteinteilungen ab dem 18. Mai so gestaltet werden, dass der Einsatz dieser KollegInnen mit möglichst wenigem Wechseln der Standorte und der zugeteilten Gruppierungen getroffen wird.
ReligionslehrerInnen sind beispielsweise von dieser Situation betroffen. Als Vorsitzender der wienweiten Personalvertretung, dem Zentralausschuss, habe ich zwei Anfragen an die Leiterin des katholischen Schulamts, HRn Mag. Andrea Pinz, gestellt, wie ReligionslehrerInnen unter den Bestimmungen des Bildungsministeriums ab dem 18. Mai eingesetzt werden können. Ich habe ihr meine Bedenken, dass eine Durchmischung von Gruppen im Religionsunterricht sowie der Einsatz an verschiedenen Standorten, der sehr viele ReligionslehrerInnen betrifft, aus hygienischen Gründen zu überdenken sind. Ein Vorschlag wäre, dass alle LehrerInnen, die an mehreren Standorten arbeiten, ausschließlich an einem Standort eingesetzt werden.
Für den Bereich der katholischen ReligionslehrerInnen gibt es ein Schreiben der Berufsgemeinschaft, das ich im Anhang mitschicke.

Mit Fragen wenden Sie sich an thomas.krebs@fcg-wien-aps.at

Ich wünsche Ihnen alles Gute für die kommenden Aufgaben und bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr
Thomas Krebs

 2020_17_NL_Checkliste_Umsetzung Hygienemaßnahmen.pdf
 2020_17_NL_Infoschreiben_Etappenplan.pdf
 2020_17_NL_Newsletter BG.pdf
 2020_17_NL_ZA-Anfrage zu Schutzmitteln und Hygienemaßnahmen.pdf


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