Die Gehälter und Löhne werden zwischen 3,45 % und 2,51 % und die Zulagen und Nebengebühren um 2,76 % erhöht.
Erfreulich ist, dass die Gehaltserhöhung staffelwirksam und mit 01.01.2019 umgesetzt wird. Bei näherer Betrachtung der Erhöhung für die Gehälter und Löhne einiger Verwendungsgruppen aus dem Bereich der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer sieht man Folgendes:
Grundsätzlich werden alle Löhne und Gehälter um 2,33 % plus 19,50 € erhöht. Der Eurobetrag führt zu einer sozialen Staffelung, kleinere Beträge werden prozentuell stärker erhöht – hier einige Beispiele:
Unsere häufigste Verwendungsgruppe L2a2:
Bei den pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrer liegen die Gehalsterhöhungen zwischen 3,22 % in der ersten Gehaltsstufe und 2,78 % in der 16. Gehaltsstufe + große Dienstalterszulage.
Bei den Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern betragen die Lohnerhöhungen zwischen 3,18 % in der ersten und 2,73 % in der 18. Gehaltsstufe.
Verwendungsgruppe L2b1:
Bei den pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrer liegen die Gehalsterhöhungen zwischen 3,38 % in der ersten Gehaltsstufe und 2,92 % in der 17. Gehaltsstufe + große Dienstalterszulage.
Bei den Vertragslehrerinnen und Vertragslehrern betragen die Lohnerhöhungen zwischen 3,31 % in der ersten und 2,85 % in der 19. Gehaltsstufe.
PD-Schema:
Bei den Lehrerinnen und Lehrern im Neuen Dienstrecht liegen die Erhöhungen zwischen 3,07 % in der ersten und 2,74 % in der siebenten Gehaltsstufe.
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