Die Besoldungsreform vom Juli 2019 betrifft etwa 160.000 der 230.000 öffentlich Bediensteten beim Bund und LandeslehrerInnen. Unter den Betroffenen wird eine große Gruppe, etwa 115.000 Bedienstete des gesamten öffentlichen Dienstes, einen finanziellen Gewinn haben. Darunter fallen auch viele LandeslehrerInnen. Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, sondern die notwendige Neuberechnung wird von Amts wegen durchgeführt.
Gerne informiere ich Sie zu diesem Thema!
Kontaktieren Sie mich dazu unter thomas.krebs@fcg-wien-aps.at
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