Alles zur Wahl
Die Wahlorte und -zeiten:
Was wird gewählt?
Am 27. und 28.11.2024 wählen die Wiener PflichtschullehrerInnen ihre Personalvertretung (PV). Ge-wählt werden 2 Gremien: der Dienststellenausschuss (DA) als Personalvertretung in der Region sowie der Zentralausschuss (ZA) auf Landesebene (wienweite Personalvertretung).
Alle Wiener PflichtschullehrerInnen, die bis 18.9.2024 ein aufrechtes Dienstverhältnis zum Land Wien haben, sind wahlberechtigt.
Die Aufgaben der Personalvertretung sind im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt. Per-sonalvertreterInnen wahren und fördern die unterschiedlichen dienstlichen Interessen der Dienst-nehmerInnen und achten darauf, dass die bestehenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Er-lässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. Die Personalvertretung kann den Wiener PflichtschullehrerInnen außerdem in deren Anliegen persönlich beratend zur Seite stehen und LehrerInnen bei Dienstgesprächen begleiten.
Gewählt werden insgesamt 16 Dienststellenausschüsse.
• Lehrpersonen, die ihre Stammschule in einer allgemeinen sonderpädagogischen Einrichtung unterrichten, wählen ihren eigenen Dienststellenausschuss der PV-Region ASO.
• Lehrpersonen, die ihre Stammschule in einer fachspezifischen sonderpädagogischen Einrichtung (Sparte) unterrichten, wählen ihren eigenen Dienststellenausschuss der PV-Region FSO.
Die Stammschule ist die Schule, in der die Lehrperson verwaltet wird und die Stammschule bestimmt den zu wählenden Dienststellenausschuss. Unterrichtet eine Lehrperson in mehr als einer Schule, bestimmt ebenso die Stammschule die regionale Personalvertretung.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Mit dem Bildungsdirektor wurde vereinbart, dass jede Lehrperson das Recht hat, während der Dienstzeit für den Wahlvorgang freigestellt zu werden.
Die Vereinbarung des Zentralausschusses mit der Bildungsdirektion zur Wahl