Rechtsschutz der GÖD

 Die Gewerkschaft GÖD bietet ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in verschiedenen Angelegenheiten, die mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion in direktem Zusammenhang stehen. Dazu gehören:

  1. Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen: Mitglieder erhalten Beratung in Fragen des Dienstrechts, der Besoldung und der Pensionierung.
  2. Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren: Die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern Vertretung in Verfahren zu Dienst-, Besoldungs- und Pensionsangelegenheiten.
  3. Einbringung von Beschwerden und Revisionen vor Gericht: Mitglieder können Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten einreichen sowie ordentliche und außerordentliche Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof einbringen.
  4. Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren und Sozialgerichtsverfahren: Die Gewerkschaft vertritt Mitglieder in Arbeitsgerichtsverfahren, z. B. bei Kündigungen oder Entlassungen, sowie in Sozialgerichtsverfahren, z. B. zur Anerkennung von Arbeits- oder Dienstunfällen.
  5. Vertretung in anderen Verfahren: Mitglieder erhalten auch Vertretung in anderen Verfahren, wie z. B. Strafverfahren, Disziplinarverfahren, Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz und Ehrenbeleidigungsverfahren.

Um Rechtsschutz zu beantragen, können Mitglieder aus Wien ihr Anliegen über die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse an die zuständige Bundesvertretung (GÖD/APS, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien) richten. Nach Prüfung und Stellungnahme der gewerkschaftlichen Organe wird das Rechtsschutzansuchen an die Rechtsabteilung der GÖD weitergeleitet und juristisch bearbeitet. Der Antrag für das Rechtsschutzansuchen ist im Mitgliederbereich auf der Website der GÖD unter www.goed.at verfügbar.