Läuse

Gemäß den Richtlinien ER 603 und der MA 15 (Hygienzentrum der Stadt Wien) darf eine Person (Schülerin oder Schüler), die von Kopfläusen befallen ist, solange keine Schule betreten, bis sie ausreichend behandelt (entlaust) wurde. Eine Bestätigung durch den Arzt, das Gesundheitsamt oder die Desinfektionsanstalt der Stadt Wien ist dabei vorzulegen. Die Adresse des Hygienezentrums der Stadt Wien lautet: 1110 Wien, Rappachgasse 40. Des Weiteren sind die Eltern dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und auf eine Sanierung der Umgebung der Schülerinnen und Schüler (wie Kopfkissen, Bettzeug und Kleidung) zu achten.