Krisensituationen an Schulen

Die Bewältigung von Krisensituationen an Schulen erfordert eine klare Informationskette und einen Stufenplan der Interventionen. Dabei sind verschiedene Arten von Krisenfällen zu berücksichtigen:

  1. Krisenfall - Allgemein: Hierbei handelt es sich um gravierendes Verhalten von Schülern, Lehrern, Eltern oder anderen Personen, wie Unfälle mit schweren Folgen, Suizid oder Amokverhalten.
  2. Krisenfall - Gesundheit: Diese Kategorie umfasst gesundheitliche Aspekte wie Fälle von Meningitis, Tuberkulose, Verdacht auf Vogelgrippe oder andere medizinische Notfälle, die eine unmittelbare Reaktion erfordern.
  3. Krisenfall - Technik, Bau, Höhere Gewalt: Hierunter fallen technische Probleme wie bauliche Mängel, Wasser- oder Brandgefahren sowie andere Vorfälle von höherer Gewalt an öffentlichen Wiener Pflichtschulen.

Für jeden dieser Krisenfälle gibt es spezifische Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten:

  • Krisenfall - Allgemein: Die Direktion der Schule arbeitet mit dem Schularzt und der Landesschulärztin zusammen, um in Kooperation mit den Gesundheitsbehörden des Landes angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
  • Krisenfall - Gesundheit: Hier ist ebenfalls die enge Zusammenarbeit mit dem Schularzt und den Gesundheitsbehörden erforderlich, um schnell auf medizinische Notfälle oder Gesundheitsgefahren zu reagieren.
  • Krisenfall - Technik, Bau, Höhere Gewalt: Die pädagogische Fachabteilung in der Bildungsdirektion für Wien und die zuständigen Behörden, wie die MA 56, sind für die Bewältigung von technischen Problemen oder Vorfällen höherer Gewalt zuständig.

Es ist wichtig, dass das Krisenmanagement an Schulen zum Thema von Konferenzen gemacht wird, um alle Lehrkräfte über die Vorgehensweise und die Notfalladressen zu informieren. Die Handreichung mit den wichtigen Notfalladressen sollte für jeden Lehrer gut sichtbar und zugänglich aufgelegt werden, beispielsweise beim Telefon im Lehrerzimmer.