Hausordnung

 Die Schulpartner können eine Hausordnung erlassen, die der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht und durch Anschlag in der Schule bekannt gemacht wird. Je nach Aufgabe der Schule und anderen Voraussetzungen können auch schuleigene Verhaltensvereinbarungen und Maßnahmen zur Förderung der Schulqualität festgelegt werden.