Fortbildung Vereinbarung

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion Wien und dem Zentralausschuss ist die Fortbildung ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern. Diese Vereinbarung konkretisiert die Bestimmungen bezüglich der Fortbildung gemäß § 43 (3) Zi 4 LDG / § 8 (12) LVG.

Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit, an verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen. Diese Veranstaltungen müssen im Ausmaß von 15 Jahresstunden oder bei herabgesetzter Jahresnorm aliquot besucht werden. Die Teilnahme kann auf drei Arten erfolgen:

  • Durch Weisung einer Vorgesetzten oder eines Vorgesetzten.
  • Durch eigene Entscheidung in Absprache mit der Schulleitung.
  • Durch Beschluss einer schulinternen LehrerInnenfortbildung (SCHILF).

Es besteht die Möglichkeit, jährlich während der Unterrichtszeit an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 26 Stunden teilzunehmen, sofern ein wichtiges dienstliches Interesse vorliegt. Dieses Kontingent wird durch verpflichtende Fortbildungen, Dienstaufträge der Bildungsdirektion und gewerkschaftliche Schulungskurse nicht tangiert.


Das Qualitätsmanagementsystem für Schulen (QMS) spielt eine wichtige Rolle bei der Fortbildung. Es zielt darauf ab, den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu verbessern, indem es geeignete Strategien und Instrumente für Planung, Entscheidung und Verantwortungsübernahme bereitstellt.
Für Fortbildungsveranstaltungen innerhalb von Wien besteht ein Anspruch auf Kostenersatz gemäß der Reisegebührenverordnung, sofern die Veranstaltungen im Anschluss an die Unterrichtstätigkeit oder eine Schulveranstaltung stattfinden. Für Veranstaltungen außerhalb von Wien ist der Kostenersatz nach Genehmigung durch die Dienststellenleitung möglich.


Zusätzlich werden Fortbildungsveranstaltungen, die in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden und dem Dienstgeber keine Kosten verursachen, von der Schulleitung im Auftrag der Dienststellenleitung zu bewilligen.