Ferien und Urlaub für Vertragslehrpersonen im pd

Gemäß Erlass 201 beginnt der Urlaub für Vertragslehrpersonen des pd-Schemas nach Abschluss der sie betreffenden Schlussgeschäfte. Diese Regelung gilt auch für Lehrkräfte nach dem alten Dienstrecht. Infolgedessen gibt es keine spezielle Diensteinteilung für pd-Lehrkräfte in der ersten Ferienwoche.

Der Urlaub endet für Landesvertragslehrpersonen des pd-Schemas mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres. Das bedeutet, dass Lehrkräfte im pd-Schema ab dem Dienstag der letzten Ferienwoche nur dann für eventuelle Dienstleistungen einsatzbereit und abrufbereit sein müssen, wenn dies erforderlich ist. Daher sind eventuelle Vorbereitungsarbeiten nicht zwingend in der Schule zu erledigen.