Dienstzulage für Spezialfunktion Sonderpädagogik in pd

Landesvertragslehrpersonen, die entweder das Lehramt für Sonderschule (Altes Studienrecht) besitzen oder ein Lehramtsstudium im Bereich der Primarstufe oder der Sekundarstufe "Allgemeinbildung" mit Spezialisierung in Sonder- und Heilpädagogik oder Inklusiver Pädagogik abgeschlossen haben, erhalten bei Ausübung der Spezialfunktion "Sonder- und Heilpädagogik" eine Dienstzulage. Die Voraussetzung für diese Zulage ist eine Unterrichtstätigkeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit körper- und sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil der unterrichteten Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.