Änderungsmeldung

Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Verpartnerung oder Auflösung der Partnerschaft, Geburt eines Kindes, sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde mittels Formular verständigt werden. Das dafür vorgesehene Formular ist bei der Schulleitung erhältlich.

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