Wiedereingliederungsteilzeit

Quelle: Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, 2. Dienstrechtsnovelle 2018

Für Vertragslehrpersonen und pragmatisierte Lehrpersonen gelten ähnliche Bedingungen für die Wiedereingliederungsteilzeit:
Voraussetzungen:

  • Die Lehrperson muss mindestens 6 Wochen ununterbrochen im Krankenstand gewesen sein.
  • Die ärztliche Bestätigung der Dienstfähigkeit ist erforderlich.
  • Der Antrag auf Wiedereingliederungsteilzeit muss entweder unmittelbar nach dem Krankenstand oder spätestens einen Monat danach gestellt werden. Dieser Antrag beinhaltet ein formloses Gesuch an den Dienstgeber sowie eine Stellungnahme der Schulleitung.
  • Es wird ein Wiedereingliederungsplan in Zusammenarbeit mit fit2work erstellt, und eine Vereinbarung zur Wiedereingliederung wird mit dem Dienstgeber (Bildungsdirektion) getroffen.

Dauer:
Die Wiedereingliederungsteilzeit kann zwischen 1 und 6 Monaten dauern, wobei eine einmalige Verlängerung von 1 bis 3 Monaten möglich ist.
Für Vertragslehrpersonen beträgt die durchschnittliche Wochendienstzeit während der Wiedereingliederung 50% bis 75%, wobei die tatsächliche Wochendienstzeit nie unter 30% liegen darf.
Pragmatisierte Lehrpersonen vereinbaren eine durchschnittliche Lehrverpflichtung von 45% bis 55%.

Wiedereingliederungsgeld:

Vertragslehrpersonen erhalten während der Wiedereingliederungsteilzeit vom Dienstgeber das Monatsentgelt entsprechend dem durchschnittlich geleisteten Beschäftigungsausmaß. Das Wiedereingliederungsgeld, das entsprechend der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu aliquotieren ist, muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt 28 Tage im Nachhinein.
Pragmatisierte Lehrpersonen erhalten während der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens jenen Betrag, der ihnen während des Krankenstandes zustehen würde.