Weisung

Vorgesetzte haben das Recht, Weisungen zu erteilen, und Lehrer*innen haben diese zu befolgen. Eine Weisung kann jedoch abgelehnt werden, wenn sie entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Sollte eine Lehrkraft eine erteilte Weisung für rechtswidrig halten, kann sie dem Vorgesetzten ihre Bedenken mitteilen. Wenn die Weisung in einem solchen Fall nicht schriftlich erteilt wird, gilt sie als zurückgenommen.