SchülerInnenunfall

Bei einem SchülerInnenunfall ist es wichtig, dass die Unfallmeldung innerhalb von 5 Tagen mittels eines Formulars an die AUVA geschickt wird. Die gesetzliche SchülerInnenunfallversicherung bietet Schutz für alle Unfälle im Rahmen des Unterrichtsbetriebs, bei Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule, zu Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen und auf dem Heimweg. Auch Unfälle auf dem Weg zu religiösen Aktivitäten wie der Schulmesse und auf dem Heimweg sind abgedeckt.

Sollte es infolge eines SchülerInnenunfalls zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Lehrpersonen kommen, können Gewerkschaftsmitglieder bei der Bundesvertretung Pflichtschullehrer/FCG um kostenlosen Rechtsschutz ansuchen (1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel: 01/53454-431).
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die gesetzliche SchülerInnenunfallversicherung bei privaten Veranstaltungen nicht greift. Im Falle von Regressforderungen nach einem Unfall haften Lehrpersonen zivilrechtlich.