Frühaufsicht

  • Die Beaufsichtigung von Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn erfolgt im Zeitraum von 7.15 bis 7.45 Uhr. 
  • Die Schüler*innen müssen von den Eltern angemeldet werden. 
  • Die Verrechnung erfolgt mittels Formular über die MA 56. 
  • Lehrer*innen, die Frühaufsichten übernehmen, tun dies freiwillig.