Aufbewahrung von Geld und Geldwerten

Gemäß dem Leitfaden für Schulleitungen an allgemein bildenden Wiener Pflichtschulen der MA 56 müssen sämtliche Geldbeträge gemäß den Richtlinien aufbewahrt werden, um versichert zu sein. Private Gegenstände von Lehrerinnen und Lehrern werden von der MA 56 nicht erstattet. Geldbeträge oder Wertgegenstände, die aus der Tischlade des Lehrertisches oder dem Lehrerkästchen im Lehrerzimmer gestohlen werden, sind nicht versichert und werden daher von der MA 56 nicht ersetzt. Geldbeträge, die beispielsweise von Schülerinnen und Schülern eingesammelt wurden, werden nur erstattet, wenn sie gemäß den Vorgaben im Wandsafe, Möbeltresor oder in der Handkasse der Schulleitung aufbewahrt wurden und wenn ein Einbruch vorliegt. Ein Einbruch liegt nur vor, wenn ein Hindernis gewaltsam überwunden wurde. Alle Aufbewahrungsorte müssen stets verschlossen sein. Die Versicherungssummen betragen für den Möbeltresor € 7.300,-, für den Wandsafe bis zu € 2.190,- (ggf. bei der MA 56 nachfragen, da die Haftungshöhen variieren können), und für die Handkasse der Schulleitung € 1.450,-. Die Handkasse muss ebenfalls verschlossen aufbewahrt werden, jedoch nicht im Wandsafe oder Möbeltresor, wenn dadurch die jeweilige Deckungssumme überschritten wird. In diesem Fall ist der überschüssige Teil im verschlossenen Schreibtisch aufzubewahren. Der Versicherungsschutz gilt nur für diese eine Handkasse und bezieht sich ausschließlich auf die Direktion im Hauptgebäude, nicht auf Exposituren.